Facility Management

Unser Leistungsprofil für Sie

Miethäuser- und Mietwohnungsverwaltung
  • Abschluß von Mietverträgen im Namen und Auftrag des Eigentümers
  • Mietinkasso: treuhänderische Verwaltung von Kautionen und Abrechnungen gegenüber dem Mieter
  • Bearbeitung bei Mieterwechsel (Abnahme, Übergabe der Wohnung, Erteilung von Reparaturaufträgen)
  • Neuvermietung
  • Mieterhöhungsverlangen – gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten – durchzusetzen
  • Forderungsdurchsetzung aus Mietverhältnissen, Gewährleistungs- und Versicherungsansprüchen
  • Jahres- und Einzelabrechnung für Mieter und Eigentümer
  • Gesamte Abwicklung mit Behörden, soweit es die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft, in Abstimmung mit dem Hauseigentümer
  • Abschluß und Kündigung von Versicherungsverträgen
  • Einstellung von Hilfskräften (Hausmeister und dgl.)

Die technische Verwaltung beinhaltet, nach Rücksprache mit dem Hauseigentümer:

  • Überwachung des baulichen Zustandes (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter auf Rechnung des Hauseigentümers)
  • Vergabe und Überwachung notwendiger Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
  • Abschluß von Wartungsverträgen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Ein Haus- bzw. Mietverwaltungsvertrag ist von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Die Konditionen sind frei verhandelbar.

Verwaltung von Eigentümergemeinschaften (Wohnungseigentumsgesetz-Verwaltung)

Die Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus dem Wohneigentumsgesetz (WEG) sowie den Bestimmungen der Teilungserklärung und den rechtswirksamen Beschlüssen der Eigentümerversammlungen. Der Verwalter wird durch pflichtgemäßes Ermessen eine ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in technischer, bestandserhaltender, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht gewährleisten, das heißt, die Wohnanlage mit Sorgfalt und nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes betreuen; dabei wird er alle mit der Verwaltung zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen und Verträge einhalten und durchsetzen. Er wird in den Fällen, die die Eigentümergemeinschaft als Ganzes betreffen, der Eigentümergemeinschaft rechtzeitig sachdienliche Empfehlungen geben, dies bezieht sich auch auf die Empfehlung zur Einschaltung von Spezialisten und Gutachtern. Die Aufgaben sind unter anderem:

  • Aufstellung einer Hausordnung und deren Überwachung
  • Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung
  • Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
  • Aufstellung des Wirtschaftsplanes
  • Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Veranlassung der hierfür erforderlichen Maßnahmen
  • Ordnungsgemäße und gewinnbringende Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und sonstiger Vermögensgegenstände der Gemeinschaft
  • Entgegennahme und Abführung von Geldern im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
  • Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, die an die Eigentümergemeinschaft gerichtet sind
  • Abschluß von Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften sowie die Abgabe von rechtserheblichen Willenserklärungen (z. B. Kündigung von Verträgen)
  • Abschluß und Controlling von Versicherungen, soweit sie gesetzlich vorgesehen oder durch .Eigentümerversammlung beschlossen wurden
  • Kontrolle und Überwachung der Hausmeistertätigkeit

Der Verwalter wird den Mitgliedern des Eigentümerbeirates jederzeit Auskunft über seine Wirtschaftsführung erteilen und Einblick in die die Gemeinschaft betreffenden Unterlagen gewähren. Die Vertragsdauer wird in der Regel bei einer Verwalterbestellung festgelegt. Die Konditionen über eine WEG-Verwaltung sind frei verhandelbar. Unser Service ist nicht rechts- oder steuerberatend, ggf. schalten wir eine erfahrene Anwaltskanzlei ein.