Unsere Leistungsübersicht

  • Den Abschluss und die Kündigung von Mietverträgen sowie den gesamten mündlichen und schriftlichen Verkehr mit den Mietern.
  • Die Einziehung und notfalls die Beitreibung des Mietzinses. Die Erhaltung und Geltendmachung aller dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehenden Rechte und Ansprüche, erforderlichenfalls unter Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes und der Gerichte.
  • Die pünktliche Bezahlung aller den Grund- und Hausbesitz betreffenden Zinsen, Steuern, Abgaben und Lasten.
  • Die Vertretung des Auftraggebers gegenüber aller Behörden, die fristgerechte Einreichung von Steuer- und sonstigen Erklärungen gegenüber den Steuerbehörden, z. B. wegen Stundung, Ermäßigung und Erlass von Steuern und Abgaben, die Überprüfung von Veranlagungen und erforderlichenfalls die Einlegung von Rechtsmitteln, soweit diese Angelegenheit den Haus- und Grundbesitz betreffen.
  • Den Abschluss, die Kündigung und die Erneuerung von Versicherungsverträgen aller Art, soweit sie sich auf den Haus- und Grundbesitz beziehen, die Wahrnehmung aller Rechte aus solchen Verträgen gegenüber den Versicherungsgesellschaften und dritten Personen, z.B. bei Schadensfällen, sowie die rechtzeitige Bezahlung der Versicherungsprämie.
  • Die Vergabe der notwendigen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, ferner die Vergabe von Lieferverträgen über Heizmaterial und sonstige Sachen, die für die ordnungsgemäße Benutzung des Haus- und Grundbesitzes erforderlich sind, die Bezahlung von Handwerker-, Lieferanten- und sonstigen den Haus- und Grundbesitz betreffenden Rechnungen.
  • Die Einstellung, Überwachung und Entlassung von Hauswarten und sonstigen für den Haus- und Grundbesitz nötigen Hilfskräfte sowie den Abschluss der erforderlichen Dienstverträge.
  • Die Überprüfung von Rechnungen und sonstigen Belegen vor ihrer Bezahlung auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit und gegebenenfalls ihre Beanstandung.
  • Die Verpflichtung, den Auftraggeber von allen wichtigen, den Haus- und Grundbesitz betreffenden Angelegenheiten unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  • Die Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung sowie die Überwachung des Zahlungseingangs bei einer Nachzahlung bzw. die Auszahlung der Nebenkostengutschriften.